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Anders als das Erwachsenenstrafrecht zeichnet sich das Jugendstrafrecht dadurch aus,
dass erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen.
Es gelten zwar die gleichen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB),
das Jugendstrafrecht (JGG) sieht aber zahlreiche Formen der milderen Sanktionierung oder gar des Verzichts auf eine Strafe vor.
Eine weitere Besonderheit des Jugendstrafrechts stellt die Jugendgerichtshilfe dar.
Das besondere Alter der Täter oder Opfer verlangt besonderes Einfühlungsvermögen
und die Fähigkeit, sich in einen Jugendlichen und sein Tun und Handeln hineinversetzen zu können.
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